Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ing.-Büro Bernhard Kaucke
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Untersuchungen, Messungen und gutachterlichen Leistungen des Ingenieurbüros für Werkstofftechnik und Schadenanalyse, Bernhard Kaucke. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Art und Umfang der Leistung
(1) Die Leistungen umfassen technische Untersuchungen, Messungen, Bewertungen und gutachterliche Stellungnahmen zu:
- Materialprüfung von Keramik und Fliesen
- Baustoffen und Bauteiloberflächen
- Farbabweichungen (CIELAB) und Glanzmessungen
- materialtechnischen Schadensursachen
- Feuchte‑ und Schimmelpilzbelastung (bauphysikalische Ursachenanalyse - mikrobiologische Laboranalytik über externes Fachlabor möglich)
(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich als technische Begutachtung. Es erfolgt keine eigene mikrobiologische Laboranalytik, keine medizinische Bewertung und keine Leistungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Messmethoden und Normen
(1) Untersuchungen an keramischen Werkstoffen erfolgen nach den einschlägigen Teilen der DIN EN 14411 und DIN EN ISO 10545, soweit anwendbar.
(2) Farb- und Glanzmessungen erfolgen nach anerkannten technischen Regeln, insbesondere:
- CIE L\a\b\*
- Messgeometrie 8°:di (SCI) gemäß DIN 5033‑7 / ISO 7724‑1
- Glanzmessung gemäß ISO 2813
(3) Feuchte‑ und Schimmelpilzursachen werden nach bauphysikalischen Grundsätzen beurteilt (DIN 4108‑2/‑3, ISO 13788, VDI 4300 Blatt 10). Die Bewertung von Schimmelpilzschäden orientiert sich an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
(4) Die Auswahl der Messmethoden obliegt dem Sachverständigen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Zugang zu den Untersuchungsbereichen möglich ist
- relevante Unterlagen (Pläne, Fotos, Schriftverkehr) bereitgestellt werden
- Messbedingungen (Temperatur, Beleuchtung, Zugänglichkeit) nicht beeinträchtigt sind
- die Untersuchungsbereiche gefahrlos betreten werden können; für Schäden, die ohne Verschulden des Sachverständigen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten entstehen, haftet der Auftraggeber
5. Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß vereinbartem Stundensatz. (2) Laborleistungen Dritter werden als durchlaufende Posten weiterberechnet. (3) Fahrtkosten werden gemäß Angebot abgerechnet. (4) Alle Preise verstehen sich netto.
6. Haftung
(1) Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für Messabweichungen, die durch wechselnde Umgebungsbedingungen, Material- Inhomogenitäten oder nicht beeinflussbare Faktoren entstehen, wird keine Haftung übernommen. (3) Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Gutachten, Messprotokolle und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. (2) Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. (3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur vollständig und unverändert zulässig.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. (3) Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigen, sofern gesetzlich zulässig.